Gründe für einen Wechsel der Krankenversicherung können viele sein, Unzufriedenheit, Beitragserhöhung usw. Unabhängig von den Gründen kommt es vor einem Wechsel darauf an, ob der Versicherte bereits privat versichert, oder ob er gesetzlich versichert ist.
Wenn die Kosten der privaten Krankenversicherung zu hoch sind, kann ein Wechsel nötig, aber in den seltensten Fällen möglich sein. Denn ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder wenn Ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Sollte der Versicherte noch gesetzlich versichert sein, besteht generell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, welche eingehalten werden muss, um anschließend in eine private Krankenversicherung wechseln zu können. Bei Personen, die bereits privat versichert sind, ist die Kündigungsfrist von dem jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig.
Da die meisten Privatversicherungen aus dem Grund der Beitragshöhe gewechselt werde, sollte bei der Wahl der neuen Versicherung auch auf die Konditionen und die dazu angebotenen Leistungen geachtet werden. Interessenten können mit einem Beitragsvergleich für private Krankenversicherungen vergleichen. Bei so einem Vergleich können die individuellen Wünsche des Versicherungspflichtigen berücksichtigt werden und somit ein monatlicher Beitrag berechnet werden, welcher ausschließlich die Leistungen, welche man auch wirklich benötigt beinhaltet (siehe dazu auch: Private Krankenversicherung Rechner).
Ein Beitragsvergleich hat aber auch noch weitere Vorteile. So können zum Beispiel Versicherte, die anstreben Ihre Krankenkasse zu wechseln feststellen, ob es vielleicht noch Zusatzleistungen gibt (siehe auch: private Zusatzversicherung), welche Ihre Krankenkasse bislang nicht angeboten hat, dafür aber recht nützlich sind. Auch im Bereich der Selbstbeteiligung kann über ein Beitragsvergleich der private Krankenversicherungen mit einander verglichen werden. Wer also anstrebt, seine private Krankenversicherung wechseln zu wollen, sollte vor einem Betragsvergleich nicht scheuen. Es lohnt sich in jedem Fall.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Welche Arbeitnehmer dürfen in die private Krankenversicherung wechseln?
Für Arbeitnehmer ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung aus eine GKV grundsätzlich möglich, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAE-Grenzen) übersteigt. Sie sind dann in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Die Höhe der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze entspricht der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzliche Krankenversicherungen ist eine Größe zur Deckelung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze ist somit die maximale Bemessungsgrundlage für die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen in den gesetzlichen Krankenkassen. Wird die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, so bleiben die Beiträge zur jeweiligen Krankenversicherung konstant, auch wenn die Beitragsbemessungsgrenze durch das tatsächliche Einkommen überschritten wird.
Kommt auch für Berufsanfänger ein Wechsel in die private Krankenversicherung in Betracht?
Ein Wechsel in die Private PKV kam für Arbeitnehmer, die Berufsanfänger sind in den ersten drei Kalenderjahren grundsätzlich nicht in Betracht, da in dieser Zeit generell Kranken- und Pflegeversicherungspflicht bestand. Zu den Änderungen ab 2011 schauen Sie bitte auch hierzu auf Private Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze.
Welche Auswirkungen hat ein Stellenwechsel eines Arbeitnehmers für die Möglichkeit eines Wechsels in die PKV?
Auch in diesem Fall gilt das vorher bereits Dargelegte. Es wird zunächst geprüft, ob das aktuelle Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschreitet. Ist dieses der Fall, muss weiterhin ermittelt werden, ob das Jahresarbeitsentgelt des letzten Jahres die maßgeblichen JAE-Grenzen übertraf. Nur dann ist ein Wechsel GKV – PKV grundsätzlich zulässig. Der Arbeitnehmer hat die erzielten Arbeitsentgelte gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen. Die Nachweise werden vom Arbeitgeber zu den Lohnunterlagen genommen.
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