PKV Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist bei den privaten Krankenversicherungen beträgt in der Regel 3 Monate zum Kalenderjahresende. Die Mitgliedschaft sollte man schriftlich kündigen. Man ist an die neue Krankenversicherung für einige Zeit gebunden. Der Zeitraum ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich und beträgt von 24 bis 36 Monate.

Ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich. Wer sich ein mal privat versichert bleibt auch für immer in der privaten Krankenkasse. Ausnahme: Arbeitnehmer, Arbeitslose und Versicherte die unter de Beitragsbemessungsgrenze verdienen können sich gesetzlich versichern. Selbständige, die ins Angestelltenverhältnis gehen, werden zu Pflichtversicherten bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Bei einem Wechsel zu einer anderen PKV sollte man unbedingt beachten:

  • Man verliert alle erworbenen Rechte, insbesondere die Altersrückstellung verfällt ersatzlos
  • Aufgrund des Eintrittsalters muss man mit einem höheren Beitrag rechnen
  • Haben sich inzwischen die Gesundheitszustände verändert, kann der neue Versicherer für den Einschluss einer Krankheit einen Zuschlag verlangen oder den Antrag bei besonders ernsten Krankheiten auch ablehnen
  • Beim neuen Versicherer kann es erneut Wartezeiten geben

Kündigungstermine der privaten Krankenversicherungen

Gesellschaft

Mindestlaufzeit
Kündigungstermin
KV-Voll
Albingia 3 Jahre 31.12.
Alte Oldenburger 3 Jahre 31.12.
APK 3 Jahre 31.12.
ARAG 2 Jahre 31.12.
Barmenia 3 Jahre 31.12.
Bayerische Beamten BKK 2 Jahre 31.12.
BBV 1 Jahr 31.12.
Berlin-Kölnische 2 Jahre 31.12.
Central 3 Jahre 31.12.
Colonia 3 Jahre 31.12.
Concordia 3 Jahre 31.12.
Continentale/Europa 1 Jahr 31.12.
DBV 1 Jahr 31.12.
Debeka 1 Jahr 31.12.
DEVK 1 Jahr 31.12.
DKV 2 Jahre 31.12.
Deutscher Ring 2 Jahre 31.12.
Familienfürsorge 2 Jahre 31.12.
Generali 3 Jahre 31.12.
Globale 3 Jahre 31.12.
Gothaer 3 Jahre 31.12.
Hallesche Nationale 1 Jahr 31.12.
Hanse-Merkur 2 Jahre 31.12.
HUK-Coburg 1 Jahr 31.12.
Inter 1 Jahr 31.12.
LKH 2 Jahre 31.12.
LVM 3 Jahre 31.12.
Mannheimer 1 Jahr 31.12.
Münchener Verein 3 Jahre 31.12.
Iduna/Nova 1 Jahr 31.12.
Nürnberger 3 Jahre 31.12.
Partner Gruppe 1 Jahr 31.12.
R+V Versicherung 3 Jahre 31.12.
SAVAG 2 Jahre 31.12.
Süddeutsche SDK 3 Jahre 01.07 bis 30.06.
Union UKV 3 Jahre 31.12.
Universa 3 Jahre 31.12.
Vereinte 3 Jahre 31.12.
Victoria 3 Jahre 31.12.
Württembergische 3 Jahre 31.12.
Zürich 3 Jahre 31.12.

Die Mindestlaufzeit entfällt bei Beitragserhöhungen oder Veränderungen der Selbstbeteiligung oder Versicherungs- bedingungen.

Alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr.

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